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AGB

AGB

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der KS Fitness &
Coworking GmbH (Stand: 01.03.2024) für Mitglieder
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
sämtliche Verträge der KS Fitness & Coworking so weit im
Einzelfall nichts anders vereinbart wurde. Mitglieder sind
jene Personen, die aufgrund eines mit der Körperschmiede
abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung der
betriebenen Fitnessstudios (nachfolgend: Studios oder
einzeln Studio) nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem
Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ (nachfolgend:
Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.
1.2. Vertragsschluss im Studio/ Box
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio/ Box
durch Unterschrift des Mitglieds zustande.
1.3. Online-Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das
Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig
bestellen“ oder „kostenpflichtig bestellen“ ein verbindliches
Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des
Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch
Bestätigung per E-Mail durch die KS Fitness & Coworking
GmbH. Die KS Fitness & Coworking GmbH speichert den
Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente,
einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung per
E-Mail zu.. Für das Mitglied gilt das gesetzliche
Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss
gesondert belehrt wird.
1.4. Member-Bändchen
Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss bzw.
beim Online-Vertragsschluss beim ersten Studiobesuch ein
Member-Bändchen, die ihm den Zutritt zu dem Studio bzw.
den Studios ermöglicht. Die Bandübergabe begründet im
Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf
Nutzung der Studios.
1.5. Besonderheiten für Jugendliche
Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können
nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des
18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit
Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen
werden.
1.6. Member-App
Die KS Fitness & Coworking GmbH nutzt die Member-App
„MySports“, die einen sogenannten „Selfservice“ enthalten.
Auch über die jeweiligen Webseiten der Box
(www.körperschmiede.de, https://www.mysports.com/studio/
koerperschmiede-schweinfurt) kann das Mitglied auf den
Selfservicebereich zugreifen. Nachdem das Mitglied in der
jeweiligen App oder auf der Webseite einen Account erstellt
hat, hat es die Möglichkeit, seinen Vertrag über den
Selfservice-Bereich zu verwalten. Hier können z.B.
Stilllegungen (gem. Ziffer 5.2.) beantragt werden oder kann
das Mitglied auch eine Kündigung neben den unter Ziffer
5.1. genannten Möglichkeiten erklären.
2. NUTZUNG DER STUDIOS
2.1. Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der
Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zu einem
Studio oder mehreren Studios und ist berechtigt, dieses
bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu
nutzen.
Die KS Fitness & Coworking GmbH ist berechtigt betriebene
Studios pro Monat bis zu acht Stunden innerhalb der
jeweiligen Öffnungszeit für gesonderte Veranstaltungen
oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied
für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern. Die KS
Fitness & Coworking GmbH wird die Zeit und Dauer der
Sperrung im jeweiligen Studio sowie auf der jeweiligen
Studio- Website mindestens 7 Tage vor der Sperrung
bekannt geben.
2.2. Kein Anbieten von gewerblichen
Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche
Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht
gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde.
2.3 Zutritt nur mit Member-Bändchen
Durch das Member-Bändchen erhält das Mitglied Zutritt in
das Studio/ Box. Ohne Mitnahme des Member-Bändchens
ist der Zutritt in das Studio/ Box nicht möglich.
2.4. Hausordnung
Die KS Fitness & Coworking GmbH ist berechtigt, eine für
die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige
Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere
Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios
und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.5. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur
Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios,
der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der
Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen
Weisungen ist Folge zu leisten.
2.6. Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt
für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen
Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur
enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt oder in
sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. Umgang mit dem Member-Bändchen
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des
Member-Bändchens zu sorgen. Einen Verlust des Member-
Bändchens hat das Mitglied unverzüglich in dem Studio
oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts
werden die Funktionen des Member-Bändchens gesperrt
und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer
missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.
3.2. Gebühr bei Ausstellung der Member-Bändchen /
Ersatz-Member-Bändchen
Für die Ausstellung der Member-Bändchen bei
Vertragsschluss wird die auf dem Vertragsdeckblatt
vereinbarte Aktivierungsgebühr fällig. Für die
Neuausstellung des Member-Bändchens bei einem durch
das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das
Mitglied verschuldete Beschädigung wird ein Ersatz-
Member-Bändchen fällig. Die Gebühr von 10 € hierfür wird
dem Mitglied bei der nächsten wtl. Abrechnung in Rechnung
gestellt. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung
nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden
entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den
nachgewiesenen Betrag. Das alte Member-Bändchen
verliert mit der Aktivierung des Ersatz-Member-Bändchens
ihre Gültigkeit.
3.3. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von
Mitgliedsdaten
3.3.1. Das Mitglied ist verpflichtet, der KS Fitness &
Coworking GmbH bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-
Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die
Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das
Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass
rechtlich bedeutsame Erklärungen von der KS Fitness &
Coworking GmbH (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt
genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die
von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden
können.
3.3.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter
Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse,
Bankverbindung etc., der KS Fitness & Coworking GmbH
unverzüglich mitzuteilen.
3.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der
Weitergabe des Member-Bändchens / Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft bei der KS Fitness & Coworking GmbH ist
persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied
ist daher verpflichtet, das Member-Bändchen ausschließlich
persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.
Um sicherzustellen, dass das Member-Bändchen nur vom
Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied der KS
Fitness & Coworking GmbH ein Foto von sich zur
Verfügung, welches von der KS Fitness & Coworking GmbH
gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur
Verfügung stellen, behält sich die KS Fitness & Coworking
GmbH vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum
Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.
3.5. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen
sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu
konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt,
verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem
persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des
Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel,
welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes
erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische
Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es
dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel
entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios
anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger
Weise zugänglich zu machen.
4. BEITRÄGE
4.1. Fälligkeit der Beiträge
4.1.1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag
vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des
Vertrages fällig.
4.1.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt wöchentliche oder
monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge
jeweils im Voraus am Monatsersten und/ oder am 15. des
Monats für den jeweiligen Kalendermonat
(Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts
anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen
Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit
der Aktivierungsgebühr für das Member-Bändchen am Tag
des Zustandekommens des Vertrages fällig.
4.2. Macht die KS Fitness & Coworking GmbHvon ihrem
Recht auf Preisanpassung Gebrauch, wird sie dies dem
Mitglied gegenüber rechtzeitig, spätestens jedoch 6 Wochen
vor Geltung des neuen Preises, durch Nachricht an die vom
Mitglied angegebene E-Mail-Adresse oder in der App
mitteilen.
4.3. Preisanpassungsrecht
4.3.1 Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche oder
wöchentliche Beiträge vereinbart, ist die KS Fitness &
Coworking GmbH berechtigt, den monatlichen oder
wöchentlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der
gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die
Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz
beschränkt. Die KS Fitness & Coworking GmbH wird das
Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b
BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den
Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
4.3.2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt,
ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die
Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
4.4. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren
teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren
(z.B. für das Member-Bändchen) zu begleichen, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied
wird der KS Fitness & Coworking GmbH hierfür ein
schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist
verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die
jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen
Beiträgen und Gebühren aufweist.
4.5 Zahlungsverzug
4.5.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält
die KS Fitness & Coworking GmbH sich das Recht vor, dem
Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese
Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden.
Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen
Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen,
Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
4.5.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt wöchentliche oder
monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das
Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von
zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist
die KS Fitness & Coworking GmbH berechtigt, den Vertrag
außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In
diesem Falle ist die KS Fitness & Coworking GmbH
berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe
der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
5.1.1 Verträge mit Mindestvertragslaufzeit
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt
angegebene Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend:
Mindestlaufzeit). Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts
anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit
auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied
oder von der KS Fitness & Coworking GmbH fristgerecht
zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Für die
Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene
Kündigungsfrist. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der
Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von
einem Monat gekündigt werden.
5.2. Stilllegung des Vertrages
5.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn
dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist.
Die Anzahl der Monate, die der Vertrag pro Jahr max.
stillgelegt werden kann, ist auf dem Vertragsdeckblatt
angegeben; ist auf dem Vertragsdeckblatt nichts
angegeben, so kann Mitglied seinen Mitgliedsvertrag für
maximal zwei Monate stilllegen; dies gilt immer für alle
Verträge.
5.2.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist der KS Fitness &
Coworking GmbH mindestens sieben Werktage vor dem
Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4.
dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am
Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate
genommen werden.
5.2.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der
Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen monatlichen
Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen im Studio/
Box der KS Fitness & Coworking GmbH nicht in Anspruch
nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich während
der Mindestvertragslaufzeit der Zeitpunkt der
nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche
Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung
auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Nach Ablauf der
Mindestlaufzeit kann der Vertrag trotz Stilllegung gem. Ziffer
5.1.1. S.4 gekündigt werden.
Sofern auf dem Vertragsdeckblatt beitragspflichtige und
beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes:
Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit
wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden
beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der
vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt.
Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragspflichtigen
Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden
beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer
ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.
5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der
Vertrag bereits gekündigt ist oder die KS Fitness &
Coworking GmbH zu einer außerordentlichen Kündigung
des Vertrages berechtigt ist.
5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden
Regelungen unberührt.
5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung
durch das Mitglied
5.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch
das Mitglied ist in Textform unter Angabe der
Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen.
Kündigungen können alternativ auch über die auf der
Webseite der jeweiligen Marke bereitgestellte
Kündigungsschaltfläche erklärt werden.
5.4.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige kann auch über den
Selfservice-Bereich und das Kontaktformular auf der
Website der jeweiligen Marke; per Brief an die KS Fitness &
Coworking GmbH, Hauptbahnhofstr. 3, 97424 Schweinfurt
oder per E-Mail erfolgen.
6. HAFTUNG DER KS Fitness & Coworking GmbH
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die KS Fitness &
Coworking GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der
Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss
vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei
Personenschäden und nach Maßgabe des
Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche
Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das
Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die
vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung
von der KS Fitness & Coworking GmbH auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die
Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des
Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von der KS Fitness &
Coworking GmbH.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Zur außergerichtlichen Beilegung von
verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die EUKommission
folgende Plattform zur Online-Streitbeilegung
eingerichtet: www.ec.europa.eu/consumers/odr.
Die KS Fitness & Coworking GmbH ist nicht verpflichtet und
nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle gemäß
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
7.2. Änderungen dieser AGB
Die KS Fitness & Coworking GmbH ist berechtigt, diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der
Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu
ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die
eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst
ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien
regelmäßig vertrauen dürfen. Die KS Fitness & Coworking
GmbH wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis
setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen
innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung
zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass
die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs
wirksam werden.
7.3. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen gegen oder solchen
Forderungen gegen die KS Fitness & Coworking GmbH
aufrechnen, die in einem synallagmatischen Verhältnis zur
Gegenforderung stehen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung
mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen die KS
Fitness & Coworking GmbH auf Rückgewähr von
geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden
Widerrufsrechts bleibt unberührt.
7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des
Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt
dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige
Bestimmungen unberührt.
7.5. Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.

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